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Neue Kennzeichnung

Feuchttücher für Körper- und Haushaltspflege

Neue Kennzeichnungsvorgaben für Einwegkunststoffprodukte
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 vom 17. Dezember 2020 werden harmonisierte Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 benannte Einwegkunststoffartikel festgelegt.

Dies trifft

  • Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tamponapplikatoren
  • Feuchttücher, d. h. getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege
  • Tabakprodukte mit Filtern/ Filter für Tabakprodukte
  • Getränkebecher

Die Kennzeichnungsvorgaben umfassen z.B. die

  • Position der Kennzeichnung
  • Größe der Kennzeichnung
  • Grafische Gestaltung der Kennzeichnung inkl. Schriftart, Schriftgröße, Farbcodes

Verpackungen von Feuchttüchern (d. h. getränkte Tücher für Körper- oder Haushaltspflege) mit einer Oberfläche von 10 cm2 oder mehr sind zu kennzeichnen. Die Kennzeichnungsvorgaben betreffen Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie 94/62/EG. Reine Transportverpackungen sind von den Kennzeichnungsvorschriften ausgenommen.

Piktogramm für Feuchttücher:

Quelle: Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151

Die genauen Kennzeichnungsvorgaben inkl. Die exakte Gestaltung des Piktogramms sind der Verordnung zu entnehmen. Die Verordnung gilt ab dem 3. Juli 2021. Die Kennzeichnung auf Verpackungen von Feuchttüchern, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, kann als Aufkleber angebracht werden.