Seminar „Auffrischung der Sachkunde nach ChemVerbotsV und ChemBiozidDV”
Hinweis: Wir bieten auch die Prüfung für die Sachkunde an. Sollten Sie diese benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: info@chemical-check.de
Datum: | Donnerstag, 13.11.2025 |
Uhrzeit: | 9.00 bis ca. 16.30 Uhr |
Ort: | Chemical Check GmbH Chemical Check Platz 1-7 (Eingang 2) 32839 Steinheim |
Gebühr: | 495,00 € zzgl. MwSt. / Teilnehmer inkl. Bewirtung |
Zielgruppe:
Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkundebescheinigung (eingeschränkt oder umfassend) 6 Jahre zurückliegt. Personen, die bereits über eine Sachkunde nach § 9 des Pflanzenschutzgesetzes verfügen, erfüllen durch den Besuch dieser Fortbildung die Anforderungen an die Sachkunde nach § 13 ChemBiozidDV.
Voraussetzung:
Eine bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, Pharmazeutisch-Technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer)
Inhalte:
Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts, REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, CLP Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Chemikaliengesetz (ChemG), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) etc.
Seminarinfos
Dieses Seminar richtet sich an alle, die eine Sachkunde nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) benötigen. Hierzu zählen unter anderem Personen, die Stoffe, Gemische und/oder Erzeugnisse in Verkehr bringen, die unter die ChemVerbotsV fallen (z.B. Verkäufer, Hersteller).
Gemäß ChemVerbotsV ist jede sachkundige Person dazu verpflichtet, mindestens alle 6 Jahre den Sachkundenachweis aufzufrischen, um auf einem aktuellen Stand zu sein. Als von den Behörden anerkannte Einrichtung können Sie bei uns sowohl die bereits vorhandene Sachkunde auffrischen sowie durch eine Prüfung die eingeschränkte oder umfassende Sachkunde erlangen.