Lithium-Ionen-Batterien
Besondere Anforderungen und VorschriftenDas Thema Lithium-Ionen-Batterien hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen.
Vor allem bei "defekten" Lithiumbatterien hat sich viel getan. Um eine "defekte" Batterie transportieren zu können, benötigt man möglicherweise sogar eine Genehmigung der Behörde (defekter Prototyp / defekte nicht transportsichere Batterie).
Um einen Transport von Lithium-Ionen-Batterien bewerten zu können, müssen vorher folgende Fragen beantworten werden:
- Entspricht die Batterie einem geprüften Typ (Prüfvorschriften des UN-Handbuchs, Prüfungen und Kriterien Unterabschnitt 38.3) oder handelt es sich um Prototypen/Kleinserien
- Liegt die sogenannte "Prüfzusammenfassung" vor (verpflichtend seit dem 01.01.2020)
- Handelt es sich um eine "defekte" Batterie (wenn ja, ist diese "transportsicher" oder nicht)
- Handelt es sich nur um die "einzelne" Batterie oder ist diese mit oder in Ausrüstungen verpackt
- Über welche Nennenergie in Wattstunden verfügt die Batterie
Die ICAO/IATA hat für den Lufttransport von Lithiumbatterien einen eigenen Leitfaden veröffentlicht.
Im Bereich Straßen- und Seetransport gibt es eine Vielzahl an Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen.
Gerne hilft die Chemical Check GmbH Ihnen diese ganzen Fragen zu klären, so dass Sie einen rechtssicheren Transport durchführen können.
Bei Fragen stehen Ihnen unsere Gefahrgutbeauftragten jederzeit zur Verfügung.