Kontakt
So können Sie uns erreichen:

Telefon: +49 (0) 52 33 / 94 17 - 0
E-Mail: info(at)chemical-check.de

Kontaktformular
Callback
Videos Icon Downloads Icon Suche Icon Notruf Icon
Chemical Check Gefahrstoffrecht

Produktregistrierung / Produktmeldung von Chemical Check

für chemische Gemische, Detergenzien, Biozide und kosmetische Mittel

Unsere Produktregistrierung / Produktmeldung für chemische Gemische, Biozide, Detergenzien und Kosmetik macht Ihr Produkt verkehrsfähig!

Die meisten der hier beschriebenen nationalen Meldungen behalten ihre Gültigkeit bis maximal 2025. Meldungen z.B. in skandinavische Produktregister werden aber auch darüber hinaus weiter erforderlich sein.

Informationen zum neuen harmonisierten Meldeverfahren der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) können Sie hier abrufen.

question Icon

Warum müssen chemische Produkte gemeldet / registriert werden?

Artikel 45 der CLP-Verordnung 1272/2008 regelt, dass die einzelnen Mitgliedsstaaten eine offizielle Stelle benennen, die für die Entgegennahme von Produktmeldungen bzw. Produktregistrierungen zuständig ist.

Sinn und Zweck einer Produktmeldung bzw. Produktregistrierung ist, insbesondere in Notfällen ausreichende Informationen über chemische Produkte geben zu können. Offizielle Stellen sind entweder direkt Giftinformationszentralen oder sind befugt, die Informationen zu gemeldeten Produkten an Giftinformationszentralen weiterzuleiten.

question Icon

Wann muss mein Produkt gemeldet / registriert werden?

Eine Produktmeldung ist entsprechend Artikel 45 für chemische Gemische erforderlich, die

  • als gefährlich aufgrund von physikalischen Eigenschaften, oder
  • als gefährlich aufgrund von gesundheitsgefährdenden Eigenschaften

eingestuft sind. Einige Länder haben die nationale Meldepflicht um weitere Parameter erweitert:

  • umweltgefährdende Gemische
  • nicht als gefährlich eingestufte Gemische mit gefährlichen Inhaltsstoffen
  • Stoffe, die nicht unter Ihrer chemischen Bezeichnung, sondern unter einer nicht spezifischen Handelsbezeichnung vertrieben werden
  • Produktregister in Abhängigkeit von Importmengen
question Icon

Was muss gemeldet werden?

In Abhängigkeit der nationalen Melde- bzw. Registrierungsverpflichtungen können nachfolgende Daten erforderlich sein:

question Icon

Vertreiben Sie Produkte europaweit?

  • Ihr Produkt soll in Europa / EWR-Staaten verkehrsfähig sein?
  • Sie haben Ihre Produkte noch nicht gemeldet?
  • Ihre Produkte sind nicht verkehrsfähig?
  • Sie möchten freiwillige Meldungen bei Giftinformationszentralen vornehmen?

Die Chemical Check GmbH meldet verantwortlich für Sie und Ihre Vertreiber!

speechbubble Icon

Haben Sie Fragen?

Benötigen Sie noch weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen?
Wünschen Sie sich eine Beratung von uns?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf