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Chemical Check Gefahrstoffrecht

Gefahrstoffrecht

Inverkehrbringen im Kontext europäischer Gesetzgebung

Gefahrstoffrecht ist ein sehr weiter Begriff und umfasst alle Leistungen vom Einkauf bis zur sicheren Vermarktung von Produkten. REACH, CLP und GHS sind in diesem Zusammenhang wichtige Schlagworte für Rohstoffe und chemische Produkte. Hierunter fallen z.B. auch Ihre Detergenzien oder Biozide.

Im internationalen Vertrieb umfasst ein klassischer Produktweg alle Schritte vom Einkauf der Rohstoffe über die Entwicklung der Rezeptur und Formulierung des Produktes bis zur Sicherstellung der Verkehrsfähigkeit unter Berücksichtigung verschiedenster Aspekte, wie der Verpackung oder erforderlicher Produktmeldungen.

Im Prozess kann eine erste Abschätzung der Kennzeichnung, die Prüfung möglicher Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder die Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten der Rezeptur in Bezug auf die Einstufung und Kennzeichnung und Transporteinstufung Stolpersteine frühzeitig erkennen lassen. Die Chemical Check GmbH gibt Ihnen an jeder Stelle Ihres Prozesses Sicherheit!

Private Label / Re-branding

In Re-branding Konstellationen liegt üblicherweise keine Kenntnis über eingesetzte Rohstoffe und Rezepturdaten beim Inverkehrbringer vor. Aus diesem Grund sind Dienstleister als Mittler wertvolle Partner.
Die Chemical Check GmbH übernimmt die vollständige Abwicklung mit Ihren Lieferanten - von der Klärung der Geheimhaltung bis zur Erstellung der gefahrstoffrechtlichen Dokumente.

Was bedeuten REACH / CLP / UN-GHS für meine Produkte?

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Sie vertreiben Stoffe oder Gemische in der EU oder in EWR-Staaten?

Seit dem 01. Juni 2017 dürfen Produkte nur noch in Verkehr gebracht oder Dritten bereitgestellt werden, wenn Sie nach der CLP-Verordnung 1272/2008 eingestuft und gekennzeichnet sind. Dies gilt für die gesamte Lieferkette.

Die aktuellen Piktogramme stehen auf der Seite der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) in verschiedenen Formaten zum Download bereit.

Seit 2017 werden über die CLP-Verordnung ebenfalls die Anforderungen an eine harmonisierte europäische Produktmeldung vorgegeben.

Die REACH-Verordnung 1907/2006 regelt für Gemische zum einen die Form der Sicherheitsdatenblätter in Europa im Anhang II als auch Zulassungen und Beschränkungen des Inverkehrbringens zum Beispiel in den Anhängen XIV und XVII.

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Sie vertreiben Stoffe oder Gemische weltweit?

In Abhängigkeit des jeweiligen Vertriebslandes oder Region gelten nationale Umsetzungen des UN-GHS. Je nach Land oder Region ist die Umsetzung von GHS unterschiedlich weit verbreitet. Entscheidend ist der jeweilige Standard des Landes / der Region.

Das UN-GHS kann auf der Webseite der UNECE abgerufen werden.

Fazit: GHS bedeutet eigentlich „Global Harmonized System“ – nationale oder regionale Unterschiede bleiben bestehen und müssen für die Sicherheitsdatenblätter / weltweiten Sicherheitsdatenblätter und Etiketten berücksichtigt werden.

Weitere Details zum Thema  Sicherheitsdatenblätter und Sicherheitsdatenblätter weltweit.

IT-Systemlösungen

Maßgeschneiderte IT-Systemlösungen unserer Anwendungsentwickler, wie Gefahrstoffmanagementsysteme, SQL-Datenbanken und Webservices bieten verschiedenste Möglichkeiten der Prozessoptimierung durch eine individuelle Anbindung gefahrstoffrechtlicher Dokumente und verschiedenster Parameter an Ihre ERP- oder PIM-Systeme. Gefahrstoffkataster, Beförderungsparameter für alle Verkehrsträger oder Lagervorgaben sind nur einige Anwendungsbeispiele.

Von der reinen Dokumentenverwaltung, Übergabe individuell definierter Parameter bis zur Anbindung an Etikettierstraßen ist alles möglich – unmöglich kennen wir nicht!

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