Kontakt
So können Sie uns erreichen:

Telefon: +49 (0) 52 33 / 94 17 - 0
E-Mail: info(at)chemical-check.de

Kontaktformular
Callback
Videos Icon Downloads Icon Suche Icon Notruf Icon
Chemical Check Gefahrstoffrecht

Sicherheitsdatenblätter

Information in der Lieferkette

Das Sicherheitsdatenblatt ist das zentrale Mittel zur Kommunikation von sicherheitsrelevanten Informationen über Stoffe und Gemische in der Lieferkette. Es richtet sich an gewerbliche Anwender und enthält Angaben zu den Eigenschaften des Stoffes oder des Gemisches für einen sicheren Umgang. Die Form und der Inhalt des Sicherheitsdatenblattes werden in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung geregelt. Sicherheitsdatenblätter gliedern sich in 16 Unterpunkte, die produktspezifisch ausgefüllt werden müssen.

Wer muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen?

Entsprechend der aktuellen Leitlinien der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung stellen.

Als reiner Händler möchte ich kein eigenes Sicherheitsdatenblatt erstellen – Was muss ich tun?

Auch wenn Sie als Händler kein eigenes Sicherheitsdatenblatt erstellen möchten, muss trotzdem die Händleradresse im Dokument aufgebracht werden. Wir bieten Ihnen gerne die Erstellung eines eigenen Sicherheitsdatenblattes auf Basis des Sicherheitsdatenblattes Ihres Herstellers an.

Welche Adressen müssen im Sicherheitsdatenblatt genannt werden?

Es muss mindestens die Adresse eines in der EU-ansässigen Akteurs der Lieferkette benannt werden. Dies kann der Hersteller, Importeur oder auch ein Händler oder Re-brander sein. Die Angabe mehrerer Adressen ist möglich. Gibt es nationale Kontaktstellen in den Vertriebsländern ist die Angabe weiterer Adressen sogar gewünscht. Auch nicht europäische Adressen können zusätzlich zu einer europäischen Adresse im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden.

Welche Adressen sind z.B. für Norwegen, die Schweiz oder Großbritannien zu nennen?

Für norwegische Sicherheitsdatenblätter ist die Angabe einer Adresse innerhalb der EU ausreichend. In Sicherheitsdatenblättern für die Schweiz muss verpflichtend ein Firmensitz in der Schweiz angegeben werden. Seit dem Vollzug des Brexit ist für Sicherheitsdatenblätter, die in Großbritannien (England, Schottland, Wales) genutzt werden sollen, die Angabe einer Adresse innerhalb Großbritanniens verpflichtend.

Wann müssen Sicherheitsdatenblätter erstmalig zur Verfügung gestellt werden?

Sie müssen die Sicherheitsdatenblätter spätestens bei der ersten Lieferung eines Produktes Ihrem jeweiligen Abnehmer zur Verfügung stellen und nachfolgend bei jeder sicherheitsrelevanten Aktualisierung.

Die Chemical Check GmbH erstellt Sicherheitsdatenblätter (SDB) für alle EU-Länder und EWR-Länder.

Die Stärken der Chemical Check GmbH

  • Eigene Rohstoffdatenbanken - die Chemical Check GmbH prüft Ihre Rohstoffdatenblätter, nur valide Daten werden für die Rezepturen zu Grunde gelegt - keine Standard-Datensätze
  • Testdaten und Gutachten werden berücksichtigt
  • Nationale Expositionsgrenzwerte werden überwacht und regelmäßig aktualisiert
  • Alle Texte und Phrasen, die nicht durch die EU vorgegeben sind, werden von Muttersprachlern übersetzt
  • Schnelle Umsetzung von gesetzlichen Änderungen durch die hauseigene IT der Chemical Check GmbH
  • Automatischer Aktualisierungsservice - tagesaktuell
  • Daten und URLs können in maßgeschneiderten Sicherheitsdatenblätter Datenbanken zur Verfügung gestellt werden

Die Chemical Check GmbH ist der Spezialist für Ihr Unternehmen, wenn es um die Erstellung von notwendigen Sicherheitsdatenblättern geht.

Sie können Ihre Sicherheitsdatenblätter für alle Produkte und Private Label durch unsere Experten erstellen lassen und sich ganz auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren.

Wichtig für die Erstellung Ihrer Sicherheitsdatenblätter

Sicherheitsdatenblätter stellen den Anwendern von Stoffen und Gemischen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, die sie für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt benötigen. Die enthaltenen Informationen sind die Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen der Fachkraft für Arbeitssicherheit und für die Umsetzung der resultierenden Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz durch den Unternehmer.
Ein Sicherheitsdatenblatt ist in 16 Abschnitte gegliedert. Die Inhalte der einzelnen Abschnitte werden in den Leitlinien zu REACH konkretisiert.

Sicherheitsdatenblätter müssen in der/ den jeweiligen offiziellen Amtssprachen des jeweiligen Mitgliedsstaates, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, zur Verfügung gestellt werden. Die ECHA hat hierzu eine Übersicht veröffentlicht. Englisch als „allgemeine“ Vertriebssprache ist nicht zulässig. Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie weitere Elemente der Einstufung und Kennzeichnung müssen dem in der CLP-Verordnung 1272/2008 veröffentlichten offiziellen Wortlaut entsprechen. Eine reine Übersetzung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Nationale Vorschriften zum Schutz von Mensch und Umwelt müssen berücksichtigt werden. Dies sind z.B. nationale Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz und Wassergefährdungsklassen.

Für gefährliche Stoffe, die im Mengenbereich über zehn Tonnen pro Jahr und pro Registrant registriert wurden, ist ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt mit Expositionsszenarien zu erstellen. Expositionsszenarien beschreiben, wie die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber einem Stoff so kontrolliert werden kann, dass eine sichere Verwendung gewährleistet ist.

Formulierer von gefährlichen Gemischen übermitteln zusammen mit dem Sicherheitsdatenblatt relevante Informationen aus den Expositionsszenarien der Bestandteile, sofern aus der Lieferkette vorhanden.

speechbubble Icon

Haben Sie Fragen zum Thema Sicherheitsdatenblätter?

Benötigen Sie noch weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen?
Wünschen Sie sich eine Beratung von uns?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf