Zielgruppe: Die Fortbildungsveranstaltung richtet sich an sachkundige Personen nach § 11 ChemVerbotsV, deren Sachkunde-bescheinigung (eingeschränkt oder umfassend) 6 Jahre zurückliegt.
Voraussetzung: Eine bestandene Prüfung als sachkundige Person gemäß ChemVerbotsV bzw. GefStoffV zum Inverkehrbringen von Stoffen, Gemischen, Erzeugnissen bzw. eine anderweitige Qualifikation gemäß § 11 Abs. 3 ChemVerbotsV (Apotheker, Apothekerassistent, Pharmazieingenieur, Pharmazeutisch-Technischer Assistent, Apothekenassistent, Drogist, Geprüfter Schädlingsbekämpfer)
Inhalte: Die Fortbildungsveranstaltung besteht aus zwei Lehrblöcken
Block I Wiederholung der Grundlagenkenntnisse gemäß Anhang I
Grundlagen des europäischen und deutschen Chemikalienrechts
Hinweise zur Teilnahme, Identitätsfeststellung und Datenschutz: Mit der Anmeldung ist vom Teilnehmer verbindlich mitzuteilen, ob eine eingeschränkte oder umfassende Sachkunde (inkl. Pflanzenschutzmittel und Biozide) aufgefrischt werden soll. Vor Beginn der Online-Fortbildungsveranstaltung erfolgt eine Identitätsfeststellung der Teilnehmer durch den/ die Dozenten über einen personalisierten Link durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder gleichwertigen Dokuments.
Die Kamera muss während der kompletten Online-Schulung eingeschaltet sein, so dass der Teilnehmer ganzzeitig zu sehen ist. Bei offenkundigem Nicht-Verstehen oder bei Fernbleiben (auch teilweise) wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Eine Kostenerstattung schließt der Auftragnehmer aus.
Die Teilnahmebescheinigung beinhaltet Ihre persönlichen Daten:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Wohnort, PLZ, Straße/ Hausnummer
Diese Daten unterliegen einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren. Sie werden für diesen Zeitraum bei der Gefahrstoffberatung Schnurbusch GmbH & Co. KG archiviert und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgelegt.