Arbeitssicherheit
Verpflichtung des UnternehmersZiel der Arbeitssicherheit ist es, Gefahren abzuwehren und so Leben und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden in zahlreichen Vorschriften technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen festgelegt.
Die Verpflichtung zur Umsetzung dieser Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit richten sich an den Unternehmer. Der Unternehmer ist verpflichtet die Betriebsabläufe unter Beachtung der für den Betrieb relevanten Vorschriften zu organisieren.
Die Chemical Check GmbH hilft Ihnen gerne bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe.
Unterweisungen
Gemäss §12 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen zu unterweisen zu:
- vorhandenen Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln einschließlich damit verbundener Gefährdungen durch die Arbeitsumgebung,
- erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregelungen und
- Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und zur Ersten Hilfe bei Notfällen
Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen hat er schriftlich festzuhalten.
Die Spezialisten der Chemical Check GmbH unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung dieser Führungsaufgaben.