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Abnehmer eines Erzeugnisses
industrieller oder gewerblicher Anwender oder Händler, dem ein Erzeugnis geliefert wird; Verbraucher fallen nicht darunter

Abnehmer eines Stoffes/Gemisches
nachgeschalteter Anwender oder Händler, dem ein Stoff oder ein Gemisch geliefert wird

Agentur
die durch die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 errichtete Europäische Chemikalienagentur

Akteure der Lieferkette
alle Hersteller und/oder Importeure und/oder nachgeschalteter Anwender in einer Lieferkette

Alleinvertreter eines nicht in der Gemeinschaft ansässigen Herstellers

  • Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Gemischen oder Erzeugnissen herstellt, ein Gemisch formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird, kann in gegenseitigem Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure nach diesem Titel erfüllt.
  • Der Vertreter hat auch alle anderen Verpflichtungen für Importeure im Rahmen dieser Verordnungen zu erfüllen. Zu diesem Zweck muss er über ausreichende Erfahrungen im praktischen Umgang mit Stoffen und über Informationen über diese verfügen und unbeschadet des Artikels 36 Informationen über die eingeführten Mengen und belieferten Kunden sowie Informationen über die Übermittlung der jüngsten Fassungen des in Artikel 31 genannten Sicherheitsdatenblattes bereithalten und aktualisieren.
  • Wird gemäß den Absätzen 1 und 2 ein Vertreter bestellt, so setzt der nicht in der Gemeinschaft ansässige Hersteller den Importeur/die Importeure derselben Lieferkette davon in Kenntnis. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten diese Importeure als nachgeschaltete Anwender.

Anmelder
Hersteller oder Importeur oder Gruppe von Herstellern oder Importeuren, die der Agentur Meldung erstatten

BAuA
Bundesanstallt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Behandelte Waren
alle Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die mit einem oder mehreren Biozidprodukten behandelt wurden oder denen ein oder mehrere Biozidprodukte absichtlich zugesetzt wurden

Bereitstellung auf dem Markt
jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Biozidprodukts oder einer behandelten Ware zum Vertrieb oder zur Verwendung im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit

Berücksichtungsgrenzwert
Schwellenwert für eingestufte Verunreinigungen, Beimengungen oder einzelne Stoff- oder Gemischbestandteile, bei dessen Überschreitung diese Verunreinigungen, Beimengungen oder Bestandteile bei der Ermittlung, ob der Stoff bzw. das Gemisch eingestuft werden muss, zu berücksichtigen sind

Beschränkungen
Bedingungen für die Herstellung, die Verwendung oder das Inverkehrbringen oder das Verbot dieser Tätigkeiten

BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung

Biozidprodukt

  • jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch in der Form, in der er/es zum Verwender gelangt, und der/das aus einem oder mehreren Wirkstoffen besteht, diese enthält oder erzeugt, der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bekämpfen
  • jeglicher Stoff oder jegliches Gemisch, der/das aus Stoffen oder Gemischen erzeugt, die selbst nicht unter den ersten Gedankenstrich fallen und der/das dazu bestimmt ist, auf andere Art als durch bloße physikalische oder mechanische Einwirkung Schadorganismen zu zerstören, abzuschrecken, unschädlich zu machen, ihre Wirkung zu verhindern oder sie in andere Weise zu bekämpfen

Eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion gilt als Biozidprodukt.

Biozidproduktfamilie
eine Gruppe von Biozidprodukten mit Wirkstoffen derselben Spezifikation für den gleichen Verwendungszweck und mit spezifizierten Abweichungen in der Zusammensetzung, die weder das Risikopotenzial heraufsetzen noch die Wirksamkeit dieser Produkte wesentlich verringern

C&L Inventar
Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis, welches Informationen über die gemeldeten Substanzen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1208/2008 und gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) enthält. Es enthält zudem die Liste der rechtlich verbindlichen harmonisierten Einstufungen (Anhang VI der CLP-Verordnung). Es wird von der ECHA unterhalten.

Caracal
Beratergremium für CLP und REACH

CAS
Kurzbezeichnung für die "Registry Numer (RN) des "Chemical Abstracts Services" der "American Chemical Society (ASC)"

CMR
Krebserzeugende, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe

CSR
Chemical Safety Report - Stoffsicherheitsbericht

DMEL
Derived Maximum Exposure Level - Grenzwerttyp in der Diskussion für Stoffe ohne Schwellenwert

DNEL
Derived No-Effect Level - Abgeleitetes Null-Effekt-Niveau. Der DNEL-Wert berechnet sich aus dem niedrigsten validen Wirkwert in Kombination mit bestimmten Sicherheitsfaktoren. Er wird für orale und dermale Expositionen in mg pro Person und Tag oder mg pro Körpergewicht und Tag angegeben

EINECS
Europäisches Altstoffverzeichnis. Stoffe, die zwischen dem 01.01.1971 und dem 18.09.1981 im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden

Einfuhr
physisches Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft

ELINCS
Europäische Liste angemeldeter chemischer Stoffe

EmS
Unfallbekämpfungsmaßnahmen für Schiffe, die gefährliche Güter befördern

Endokrine
Stoffe mit sehr hoher Besorgnis, die hormonelle Effekte auslösen oder verhindern.

Endverbraucher
entweder ein Verbraucher, der das kosmetische Mittel verwendet, oder eine Person, die das kosmetische Mittel beruflich verwendet

Erzeugnis
Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.

eSDB
um einen Anhang zum Expositionsszenario erweitertes Sicherheitsdatenblatt

ESIS
Europäisches Informationssystem zu chemischen Stoffen

Expositionsszenario
Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt. Diese Expositionsszenarien können eine spezifische Verwendung oder gegebenenfalls verschiedene Verfahren oder Verwendungen abdecken.

Gefahrenhinweis
Textaussage zu einer bestimmten Gefahrenklasse und Gefahrenkategorie, die die Art und gegebenenfalls den Schweregrad der von einem gefährlichen Stoff oder Gemisch ausgehenden Gefahr beschreibt

Gefahrenkategorie
die Untergliederung nach Kriterien innerhalb der einzelnen Gefahrenklassen zur Angabe der Schwere der Gefahr

Gefahrenklasse
Art der physikalischen Gefahr, der Gefahr für die menschliche Gesundheit oder der Gefahr für die Umwelt

Gefahrenpiktogramm
eine grafische Darstellung, die aus einem Symbol sowie weiteren grafischen Elementen, wie etwa einer Umrandung, einem Hintergrundmuster oder einer Hintergrundfarbe, besteht und der Vermittlung einer bestimmten Information über die betreffende Gefahr dient

Gemisch
Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen

GHS
Global harmonisiertes System zur Einstufung von Stoffen und Gemischen

GLP
Gute Labor Praxis

Händler
natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch lediglich lagert und an Dritte in Verkehr bringt. Darunter fallen auch Einzelhändler.

Hersteller
natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die in der Gemeinschaft einen Stoff herstellt.

Herstellung
Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand

Identifizierte Verwendung
Verwendung eines Stoffes als solchen oder in einem Gemisch oder Verwendung eines Gemischs, die ein Akteur der Lieferkette, auch zur eigenen Verwendung, beabsichtigt oder die ihm schriftlich von einem unmittelbar nachgeschalteten Anwender mitgeteilt wird

Importeur
natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die für die Einfuhr verantwortlich ist

In vitro-testing
Studien auf der Basis von Zellkulturen oder isolierten Organismen

In vivo-testing
Studien auf der Basis von Tierversuchen

Inverkehrbringen
entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt als Inverkehrbringen

IUCLID
International Uniform Chemical Information Database

IUPAC
International Union for Pure Applied Chemistry -Internationale Vereinigung für eine angewandte Chemie. Institution für verbindliche Empfehlungen zu Nomenklatur, Symbolen, Terminologie, standardisierten Messmethoden, etc. in der Chemie

KMU
kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 06. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen

Konzentrationsgrenzwert
Schwellenwert für eingestufte Verunreinigungen, Beimengungen oder einzelne Stoff- oder Gemischbestandteile, dessen Erreichen eine Einstufung des Stoffes bzw. Gemisches nach sich ziehen kann

Kosmetische Mittel
Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers (Haut, Behaarungssystem, Nägel, Lippen und äußere intime Regionen) oder mit den Zähnen und den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfumieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen

Legierung
Ein metallisches, in makroskopischem Maßstab homogenes Material, das aus zwei oder mehr Elementen besteht, die so verbundnen sind, dass sie durch mechanische Mittel nicht ohne weiteres getrennt werden können. Legierungen werden unter CLP als Gemische betrachtet.

Lieferant eines Erzeugnisses
Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, Händler oder anderer Akteur der Lieferkette, der das Erzeugnis in Verkehr bringt

Lieferant eines Stoffes oder eines Gemischs
Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt

LOEL
Lowest Observed Effect Level - Niedrigste Dosis, bei der noch ein Effekt feststellbar ist

M-Faktor
ein Multiplikationsfaktor. Er wird auf die Konzentration eines als akut gewässergefährdend, Kategorie 1, oder als chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1, eingestuften Stoffes angewandt und wird verwendet, damit anhand der Summierungsmethode die Einstufung eines Gemisches, in dem der Stoff vorhanden ist, vorgenommen werden kann.

Monomer
ein Stoff,  der unter den Bedingungen für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen.

Nachgeschalteter Anwender
Natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeiten einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwenden, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Händler oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Ein aufgrund des Artikels 2 Absatz 7 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ausgenommener Reimporteur gilt als nachgeschalteter Anwender.

Nanomaterial
Ein natürlicher oder hergestellter Wirkstoff oder nicht wirksamer Stoff, der Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält und bei dem mindestens 50% der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben.
Fullerene, Graphenflocken und einwandige Kohlenstoff-Nanoröhren mit einem oder mehreren Außenmaßen unter 1 nm sind als Nanomaterialien zu betrachen.

Nationale Zulassungen
ein Verwaltungsakt, mit dem die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats das Bereitstellen auf dem Markt und die Verwendung eines Biozidproduktes oder mehrerer Biozidproduktfamilien in dessen Hoheitsgebiet oder einem Teil desselben zulässt

Naturstoff
natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen

Nicht chemisch veränderter Stoff
Stoff, dessen chemische Struktur unverändert bleibt, auch wenn er einem chemischen Verfahren oder einer chemischen Behandlung oder einer physikalischen mineralogischen Umwandlung, zum Beispiel zur Beseitigung von Verunreinigungen, unterzogen wurde

NLP (No-Longer Polymers)
Stoff, der bis Anfang der 90er Jahre (Inkrafttreten der 7. Änderungsrichtlinie) als Polymer klassifiziert war. Seitdem es eine genauere Definition des Begriffes "Polymer" im Chemikalienrecht gibt, sind dadurch einige Stoffe, die bis dahin als Polymere galten, nicht länger als solche anzusehen (No-longer Polymers). Es wurde eine weitere Liste für No-Longer Polymers erstellt. Für diese Stoffe wurden "No-Longer Polymer-Nummern" vergeben, siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X. Beginnend mit 500-001-0.

NOAEL
No observed adverse effect level - Dosis, bei der kein schädigender Effekt mehr feststellbar ist

NOEC
No observed effect concentration - Konzentration, bei der kein schädigender Effekt mehr feststellbar ist

NOEL
No observed effect level - Dosis, bei der kein Effekt mehr feststellbar ist. In der Toxikologie eine Messgröße, um die Toxizität einer Substanz anzugeben als höchste Dosis einer Substanz, die keine statistisch messbar anderen Effekte hervorruft als an einer unbehandelten Kontrollgruppe beobachtet. Hierbei steht das sensibelste Versuchstier unter Beobachtung, welches unter lebenslanger Fütterung mit dem zu erforschenden Stoff auf eventuelle funktionelle und strukturelle Veränderungen hin untersucht wird.

OECD
Organization for Economic Cooperation and Development - Internationale Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

PBT
Persistent, Bio-Accumulative and Toxic - Persistent, bioakkumulierbar und toxisch. Stoffe mit persistenten, bioakkumulierenden und toxischen Eigenschaften. Persistent bedeutet, dass ein Stoff in der Umwelt stabil ist und nur langsam abgebaut werden kann. Bioakkumulierend bedeutet, dass sich der Stoff in Lebewesen anreichern kann und dadurch Konzentrationen in einem Gewebe erreicht werden können, die wiederum toxische Effekte auslösen können. Toxisch bedeutet: schädlich für Lebewesen.

PEC
Predicted Environmental Concentration - Vorhergesagte Umweltkonzentration. Bei der Abschätzung der Umweltexposition werden die stoffspezifischen Konzentrationen in den einzelnen Umweltkompartimenten Wasser, Sediment, Boden und Luft berechnet. Diese PEC-Werte stellen für die Bewertung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Chemikalie eine Grundlage für die Risikoabschätzung von Stoffen dar.

Phase-in-Stoff
Stoff, der mindestens einem der folgenden Kriterien entspricht:

  • der Stoff ist im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe (EINECS) aufgeführt
  • der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995, am 1. Mai 2004 oder am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetretenen Ländern hergestellt, vom Hersteller oder Importeur jedoch in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mindestens einmal in Verkehr gebracht, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen
  • der Stoff wurde in der Gemeinschaft oder in den am 1. Januar 1995, am 1. Mai 2004 oder am 1. Januar 2007 der Europäischen Union beigetretenen Ländern vom Hersteller oder Importeur vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht und galt als angemeldet im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 erster Gedankenstrich der Richtlinie 67/548/EWG in der Fassung von Artikel 8 Absatz 1 aufgrund der Änderung durch die Richtlinie 79/831/EWG, entspricht jedoch nicht der Definition eines Polymers nach der vorliegenden Verordnung, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann dies durch Unterlagen nachweisen, einschließlich des Nachweises, dass der Stoff von einem Hersteller oder Importeur zwischen dem 18. September 1981 und dem 31. Oktober 1993 einschließlich in Verkehr gebracht wurde

PIC
Rotterdamer Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung

PNEC
Predicted No-Effect Concentration - Vorhergesagte Konzentration, bei der kein Effekt auftritt. Wert, der eine aus den ökotoxikologischen Prüfungen abgeleitete, errechnete Stoffkonzentration in einem Umweltmedium bezeichnet (Wasser, Boden, Luft, etc.). Oberhalb dieser Konzentrationen können schädliche Wirkungen auf Organismen nicht ausgeschlossen werden. In der Regel werden für die Berechnung Daten aus den Prüfungen zur Algen-, Daphnien- oder Fischtoxizität herangezogen. Das französische Institut INERIS stellt derzeit eines der wenigen Datenbankangebote zu PNEC-Werten zur Verfügung.

Polymer
Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Kette einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind. Diese Moleküle müssen innerhalb eines bestimmten Molekulargewichtsbereichs liegen, wobei die Unterschiede beim Molekulargewicht im Wesentlichen auf die Unterschiede in der Zahl der Monomereinheiten zurückzuführen sind.

POP
Persistant Organic Pollutant - Persistenter Organischer Schadstoff. Langlebiger organischer Stoff, der aufgrund seiner chemischen Eigenschaften sehr stabil ist und somit in der Umwelt nur sehr langsam bzw. praktisch gar nicht abgebaut bzw. umgewandelt werden kann. Aufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt können diese Verbindungen weltweit verteilt werden und sich in Menschen und Tieren anreichern. Deshalb wird auf internationaler Ebene versucht, die Herstellung und den Einsatz von bestimmten POPs einzuschränken bzw. ganz zu verbieten. In einem ersten Ansatz wurden mit der POP-Konvention (Stockholmer Übereinkommen), die im Mai 2001 in Stockholm stattfand, die Herstellung und der Gebrauch von 12 Stoffen bzw. Stoffgruppen (auch das "dreckige Dutzend" genannt) eingeschränkt bzw. verboten.

Produzent eines Erzeugnisses
eine natürliche oder juristische Person, die ein Erzeugnis in der Gemeinschaft produziert oder zusammensetzt

QSAR
Quantitative Beziehung zwischen einer pharmakologischen, chemischen, biologischen oder physikalischen Wirkung eines Moleküls und seiner chemischen Struktur

Registrant
Hersteller oder Importeur eines Stoffes oder Produzent oder Importeur eines Erzeugnisses, der ein Registrierungsdossier für einen Stoff gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 einreicht

Sicherheitshinweis
Textaussage, die eine (oder mehrere) empfohlene Maßnahme(n) beschreibt, um schädliche Wirkungen aufgrund der Exposition gegenüber einem gefährlichen Stoff oder Gemisch bei einer Verwendung oder Beseitigung zu begrenzen oder zu vermeiden.

Signalwort
Ein Wort, das das Ausmaß der Gefahr angibt, um den Leser auf eine potenzielle Gefahr hinzuweisen. Dabei wird zwischen folgenden zwei Gefahrenausmaßstufen unterschieden:

  • "Gefahr": Signalwort für die schwerwiegenden Gefahrenkategorien
  • "Achtung": Signalwort für die weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien

Stoff
chemisches Element und seine Verbindung in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösemitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können.

SIEF
Substance Information Exchange Forum - Forum zum Informationsaustausch über Stoffe. Unter REACH (Art. 29) ein Forum zum Austausch von Stoffinformationen, das nach der Vorregistrierung von Phase-in-Stoffen gegründet wurde. Teilnehmer eines SIEF sind alle Hersteller/Importeure eines identischen Stoffes. Ziel der SIEFs ist es, Mehrfachdurchführungen von Versuchen zu verhindern.

SVHC
Substance of Very High Concern - Stoff sehr hoher Besorgnis.

UBA
Umweltbundesamt - Federal Environment Agency

UN RTDG
die Empfehlungen der Vereinten Nationen für die Beförderung gefährlicher Güter

Unionszulassung:
ein Verwaltungsakt, mit dem die Kommisson das Bereitstellen auf dem Markt und die Verwendung eines Biozidprodukts oder einer Biozidproduktfamilie im Unionsgebiet oder einem Teil desselben zulässt

UVCB
Substances of unknown variable composition, complex reaction products or biological materials - Stoffe unbekannter, variabler Zusammensetzung, komplexe Reaktionsprodukte oder biologische Materialien. UVCB-Stoffe sind Stoffe, deren qualitative und/oder quantitative Zusammensetzung mehr oder weniger unbekannt ist. UVCB-Stoffe wie komplexe Reaktionsgemische oder Extrakte werden daher in aller Regel nicht nur durch die genaue Zusammensetzung, sondern auch durch zusätzliche Parameter definiert.

Verpackung
ein oder mehrere Gefäß(e) und alle sonstigen Bestandteile oder Wirkstoffe, die erforderlich sind, damit die Gefäße ihre Umschließungsfunktion und sonstige Sicherheitsfunktionen erfüllen können

Versandstück
das vollständige Ergebnis des Verpackungsvorgangs, bestehend aus der Verpackung und dem Inhalt

Verwendung
Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch

Verwendungs- und Expositionskategorie
Expositionsszenarium, das ein breites Spektrum von Verfahren oder Verwendungen abdeckt, wobei die Verfahren oder Verwendungen zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt gegeben werden

VOC
Volatile Organic Compound (Flüchtige organische Verbindung)

vPvB
Very persistant, very bio-accumulative - sehr persistent, sehr bioakkumulierbar. Stoffe, die nicht als toxisch bekannt, aber besonders persistent und besonders stark bioakkumulierend sind.

Waiving
Auslassung von Tests

Zugangsbescheinigung (letter of access)
ein vom Dateneigner oder seinem Stellvertreter unterzeichnetes Originaldokument, in dem festgestellt wird, dass die betreffenden Daten von zuständigen Behörden, der Agentur oder der Kommission zum Zwecke dieser Verordnung zum Vorteil einer dritten Partei verwendet werden dürfen

Zwischenverpackung
Verpackung, die sich zwischen einer Innenverpackung oder Erzeugnissen und einer Außenverpackung befindet

Zwischenprodukt
Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt):

  • Nicht isoliertes Zwischenprodukt: Zwischenprodukt, was während der Synthese nicht vorsätzlich aus dem Gerät, in dem die Synthese stattfindet, entfernt wird (außer für Stichprobenzwecke). Derartiges Gerät umfasst Reaktionsbehälter und die dazugehörige Ausrüstung sowie jegliches Gerät, das der Stoff/die Stoffe in einem kontinuierlichen oder diskontinuierlichen Prozess durchläuft/durchlaufen, sowie Rohrleitungen zum Verbringen von einem Behälter in einen anderen für den nächsten Reaktionsschritt; nicht dazu gehören Tanks oder andere Behälter, in denen der Stoff/die Stoffe nach der Herstellung gelagert wird/werden.
  • Standortinternes isoliertes Zwischenprodukt: Zwischenprodukt, das die Kriterien eines nicht-isolierten Zwischenprodukts nicht erfüllt, dessen Herstellung und die Synthese eines anderen Stoffes/anderer Stoffe aus ihm am selben, von einer oder mehreren Rechtspersonen betriebenen Standort durchgeführt wird.
  • Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt: Zwischenprodukt, das die Kriterien eines nicht-isolierten Zwischenprodukts nicht erfüllt und an andere Standorte geliefert oder zwischen diesen transportiert wird.