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Chemical Check Gefahrgut

Externe Gefahrgutbeauftragte

Beförderungspapiere, Unterweisungen, Sicherungspläne

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) regelt die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen. Sobald Ihr Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und Ihnen Pflichten als Beteiligte in der GGVSEB zugewiesen worden sind, müssen Sie mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen, es sei denn, Sie können eine Befreiung nach § 2 GbV in Anspruch nehmen.

Die Chemical Check GmbH unterstützt Sie bei den täglich anfallenden Aufgaben, wie z.B. Erstellung von Beförderungspapieren / IMO-Erklärungen, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, Erstellung von Sicherungsplänen gemäß Kapitel 1.10 ADR.

Auch beim Vorbereiten der Gefahrgutsendungen, sowie beim Verpacken, Kennzeichnen und Bezetteln stehen wir Ihnen helfend zur Seite.

Durch die Gestellung von externen Gefahrgutbeauftragten gibt die Chemical Check GmbH Ihnen Sicherheit durch kompetente Beratung und Service. Kontrollbegehungen vor Ort, Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter, sowie telefonische Beratung (Gefahrgut-Service-Telefon) und vieles mehr sind in unseren Leistungen inbegriffen.

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Gefahrgutbereich und sprechen Sie uns an. Gerne beraten wir Sie.

Schulungen / Unterweisungen

Das Gefahrgutrecht fordert, dass Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, für den Straßentransport gemäß ADR Kapitel 1.3 und für den Seeverkehr gemäß IMDG-Code 1.3 vor Aufnahme ihrer Tätigkeit unterwiesen sein müssen.

Zu unterweisen sind somit nicht nur die Personen, die Verladen, Verpacken und Kennzeichnen, sondern auch diejenigen, die mit der Erstellung der Beförderungspapiere / IMO-Erklärungen betraut sind. Die Unterweisungen müssen aufgabenbezogen durchgeführt werden und das Personal muss außerdem entsprechende Sicherheitsunterweisungen nach ADR Kapitel 1.10 erhalten.

Eine detaillierte Beschreibung der vermittelten Unterweisungsinhalte ist vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer aufzubewahren. Die Gefahrgutbeauftragten der Chemical Check GmbH führen auch bei Ihnen In-House Schulungen durch. Sprechen Sie uns an!

Neuerungen im Gefahrgutrecht

Die Vorschriften im Gefahrgutrecht ändern sich alle zwei Jahre, im Bereich Luftverkehr sogar jedes Jahr. Wer auf dem aktuellen Stand sein möchte, benötigt u.a. auch die aktuellen Vorschriften in Form von Handbüchern / CD-ROM etc.

Die Gefahrgutbeauftragten der Chemical Check GmbH gehen bei den allgemeinen Gefahrgutunterweisungen immer auch auf die Änderungen der einzelnen Bereiche ein. Weiterhin bieten wir entsprechende Seminare an.

Eine Seminarübersicht finden Sie hier.

Wer die Chemical Check GmbH als Gefahrgutbeauftragten bestellt hat, profitiert außerdem von unserem monatlichen Gefahrgut-Newsletter, in welchem wir die wichtigsten Änderungen bekannt geben.

Nutzen Sie unsere Erfahrung! Gerne bringen wir Sie auf den aktuellen Stand der Vorschriften.

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