Ausbilder von Flurförderzeugen
Prüfung in Theorie und PraxisMit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen dürfen nur Personen beauftragt werden, die für diese Tätigkeit ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Entsprechend §7 der DGUV Vorschrift 68 sind Fahrer von Flurförderzeugen für diese Tätigkeiten ausgebildet und befähigt, wenn Sie nach DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" geschult worden sind, eine Prüfung in Theorie und Praxis bestanden haben und darüber einen Nachweis vorlegen können.
Die Chemical Check GmbH setzt ausschließlich Ausbilder ein, die von den Berufsgenossenschaften anerkannt sind. Dadurch können Ihre Mitarbeiter regelkonform vor Ort in Ihrem Betrieb ausgebildet werden. So kann wertvolle Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter eingespart werden.
Die Fachleute der Chemical Check GmbH stehen Ihnen gerne zur Verfügung.