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Chemical Check Arbeitssicherheit

Betriebsbeauftragte

Externe Fachkräfte für weitergehende Rechtsbereiche

In den Umweltgesetzen wird die Stellung von Betriebsbeauftragten gefordert, die das Unternehmen in Fragen zum betrieblichen Umweltschutz beraten.
Die Spezialisten der Chemical Check GmbH beraten Sie in allen Fragen zum Umweltschutz.

Abfallbeauftragter

Die Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV sieht vor, dass die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen von gefährlichen oder nicht gefährlichen Abfällen sowie die Betreiber von Entsorgungsanlagen und Rücknahmesystemen einen Abfallbeauftragten bestellen müssen.

Immissionsschutzbeauftragter

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz – BimSchG ist festgelegt, dass Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen müssen, z.B. bei technischen Problemen der Emissionsbegrenzung oder bei vorhersehbaren Umweltauswirkungen. Konkrete Vorgaben, wann ein Immissionschutzbeauftragter zu bestellen ist regelt die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV).

Gewässerschutzbeauftragter

Rechtliche Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, müssen einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Muss bereits nach Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein Immissionsschutzbeauftragter oder nach Kreislaufwirtschaftsgesetzes ein Abfallbeauftragter bestellt werden, so kann dieser auch die Aufgaben und Pflichten eines Gewässerschutzbeauftragten nach WHG wahrnehmen.

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